EAC Markierung

EAC Zeichen

Mit der EAC Markierung gibt der Hersteller bzw. Inverkehrbringer an, dass das Produkt, welches in das Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion(EAWU) eingeführt wird, den geltenden Standards und Richtlinien entspricht. Diese sind in den technischen Reglements der EAWU festgelegt.

Anforderungen an die EAC Markierung von Waren

  • Das Zeichen besteht aus den Buchstaben “E”, “A”, “C” bestehend aus Quadraten
  • Die Markierung darf nicht kleiner als 5mm sein
  • Das Zeichen muss auf jede Produkteinheit, Verpackung oder Begleitunterlage angebracht werden
  • Das Zeichen muss gut sichtbar sein
  • Das Zeichen muss leserlich sein
  • Die Darstellung des Zeichens muss einfarbig sein
  • Das Zeichen muss zur Farbe des Hintergrunds in Kontrast stehen
  • Das Zeichen muss dauerhaft angebracht sein
  • Sie dürfen entweder das Schwarze oder das weiße verwenden