Antragsteller EAC

Juristische Person

Den Antrag auf die Erstellung einer EAC Deklaration TR TS oder des EAC Zertifikates TR TS darf nur eine im Hoheitsgebiet der Wirtschaftsunion ansässige juristische Person stellen. In Zeiten von GOST-R Zertifikaten war es möglich, die Konformitätsdokumente auf den Hersteller auszustellen. Wer noch ein altes GOST Zertifikat besitzt, kann darauf erkennen, dass die Produktionsstätte zweimal vermerkt ist. Und zwar einmal als Antragsteller für die EAC Zertifizierung und einmal als Hersteller. Mit den beglaubigten Kopien der GOST-R Zertifikate konnte man alle Importeure in Russland bedienen und an beliebig viele Kunden liefern.

Seit EAC ist alles anders!

Für russische Behörden war es zu kostspielig und zu aufwendig ausländische Hersteller zur Verantwortung zu ziehen, wenn die Qualität der Ware nicht gestimmt hat. Und jetzt muss jeder Antragsteller in der Wirtschaftsunion greifbar sein und für die Qualität der Ware einstehen. Wer kommt als Antragsteller in Frage? Sinnvoll sind folgende juristische Personen: -eigene Niederlassung in der EAWU - Distributor in der EAWU -Endkunde oder Betreiber in der EAWU.

Fallbeispiel:

Sie sind Hersteller von elektrischen Antrieben und haben 5 Kunden in der eurasischen Wirtschaftszone. Da nur ein Antragsteller pro Zertifikat oder Deklaration zugelassen ist und Sie weder eine Niederlassung noch einen Distributor in Russland haben, müsste für jeden Kunden ein eigenständiges Zertifikat erstellt werden. Das ist nicht besonders wirtschaftlich. Daher bieten wir unsere Vertretung in Russland als juristische Person für die Beantragung des Zertifikates an. Dabei ist es wichtig zu verstehen, dass unsere Vertretung keinerlei Verkaufsrechte für Ihre Produkte erhält. Mit diesem Kniff vermeiden Sie unnötige Zertifikate und können alle Kunden mit einem Dokument beliefern.

Der Vertrag

zwischen Hersteller und Antragsteller über die Ausübung von Funktionen des ausländischen Herstellers im Bezug auf die Einhaltung der technischen Regularien der eurasischen Wirtschaftsunion ist obligatorisch. Oft glauben russische Antragsteller nicht, dass dieser Vertrag pflichtig ist. Dabei gibt es eindeutige Gesetzestexte diesbezüglich (hier http://www.eurasiancommission.org/ru/Lists/EECDocs/K13_P76.pdf). Wir haben mehre Versionen der Verträgen erarbeitet und beraten Sie gerne welcher für Sie in Frage kommt.